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CargoCap GmbH

Gütertransport im Ballungsraum

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Bau des Rohrleitungsnetzes

Während im Untergrund eine neue Infrastruktur entsteht, bleibt an der Oberfläche alles in Bewegung. Keine Großbaustelle stört den oberirdischen Verkehr. Möglich wird dies durch den unterirdischen Rohrvortrieb.

illustration_rohrleitung01.jpg

Beim Rohrvortrieb werden von einem Startschacht aus Vortriebsrohre von einer Pressstation durch den Untergrund bis in den Zielschach vorgetrieben. Der anstehende Boden wird an der Ortsbrust mechanisch abgebaut und durch den Rohrstrang automatisch nach über Tage transportiert. Das Rohrvortriebsverfahren funktioniert über mehrere hundert Meter oder auch mehrere Kilometer durch Computersteuerung zentimetergenau und entspricht im Leitungsbau dem Stand der Technik.

Die Vorteile des Rohrvortriebs sind:

  • Geringer Oberflächenbedarf, begrenzt auf die Start- und Zielschächte
  • Geringe Störung der Anwohner sowie des ruhenden und fließenden Verkehrs
  • Vermeidung von Schäden an angrenzenden Bauwerken, Bewuchs und Leitungen
  • Kurvenfahrten und Langstreckenvortriebe sind möglich
  • Hohe Zielgenauigkeit durch präzise, computergestützte Steuerungssysteme
  • In nahezu jeder Tiefenlage, Geologie und Hydrogeologie einsetzbar
  • Keine Grundwasserabsenkung während der Bauzeit erforderlich
  • Kostengünstig mit hoher Vortriebsgeschwindigkeit (15 bis 20 m/Tag)

Durch den Einsatz des Rohrvortriebs und durch den relativ geringen Durchmesser der Fahrrohre kann die CargoCap-Rohrleitung im öffentlichen Straßenraum problemlos neben oder unter bestehenden Infrastruktureinrichtungen verlegt werden. Das können Abwasserkanäle, Gas-, Wasser- und Fernwärmeleitungen, Pipelines, Stromkabel zur Daten- und Energieübertragung sowie U-Bahn- oder Straßentunnel sein.

illustration_rohrleitung02.jpg

CargoCap kann durch die unterirdische Trassenführung uneingeschränkt expandieren. Zusätzliche Fahrrohrleitungen steigern die Transportkapazität je nach Bedarf.

Für den rohrleitungsgebundenen Stückguttransport wurde bislang kein entsprechendes Fachplanungsgesetz erlassen. Das bedeutet, dass für CargoCap ein Planfeststellungs-beschluss und eine Plangenehmigung nicht erforderlich sind.

Es ist auch kein neues Gesetz für CargoCap notwendig, da auf die bestehende Bauplanung zurückgegriffen werden kann. Bei der Planung sind also die Flächennutzungspläne sowie die allgemeinen, qualifizierten und vorhabensbezogenen Bebauungspläne zu berücksichtigen. Ein Baugenehmigungsverfahren ist für die Rohrleitung nicht erforderlich, da ein Ausnahmetatbestand gegeben ist, der die Anwendung der Bauordnung NRW ausschließt. Lediglich für die einzelnen Stationen bleibt es bei der bauordnungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit.


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© 2007 CargoCap GmbH, ein Unternehmen der Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH